Mit dieser Beurkundung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Dafür ist es erforderlich, dass der beeidigte Übersetzer das Originaldokument zum Vergleich heranziehen kann, daher muss ihm dieses entweder vorgelegt oder auf dem Postweg bzw. per Fax zugesendet werden. Die hierfür notwendigen Informationen finden Sie auf der Kontakt-Seite.
Bitte beachten Sie: Zusendungen von Dokumenten-Scans per E-Mail können für die Beglaubigung einer Übersetzung leider nicht verwendet werden.
Die mit einem Stempel für Berliner Gerichte und Notare versehenen und somit beglaubigten Übersetzungen können dann abgeholt oder von translantis per Post zugestellt werden.
Es werden Übersetzungen von Dokumenten aus bzw. in die folgenden Sprachen beeidigt:
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